Tel: (02224) 901959-0 / -2 Email: info@physiotherapie-quadflieg.de
Ihr Termin bei uns
"Um Ihren Termin in unserer Praxis optimal zu gestalten, bitten wir Sie, einige wichtige Hinweise zu beachten. So können wir sicherstellen, dass Ihr Besuch bei uns reibungslos und ohne Verzögerungen abläuft."

Wie läuft der Termin bei uns ab?
Um Ihren Termin reibungslos zu gestalten, bitten wir Sie, rechtzeitig zu erscheinen und sich vor jeder Behandlung oder Trainingseinheit an der Rezeption anzumelden. Besonders zu Stoßzeiten kann es, trotz unserer Bemühungen, zu kurzen Wartezeiten kommen. Bitte betreten Sie die Behandlungsräume nicht eigenständig, sondern warten Sie, bis Sie von unseren Rezeptionskräften oder Therapeuten abgeholt werden.
Was sollten Sie bei Heilmittelverordnungen beachten?
Rezepte gesetzlicher Krankenkassen müssen innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass nur die vom Arzt verordnete Therapieform durchgeführt werden darf. Falls Sie eine andere Behandlung (z.B. Massage) wünschen, können Sie diese als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. Bei falsch ausgestellten Rezepten muss eine Korrektur vor Beginn der Behandlung durch den Arzt erfolgen. Eine Unterbrechung der Behandlung ist durch vorgegebene Fristen geregelt und ist individuell mit uns abzusprechen. Längere Pausen können zum Abbruch der Verordnung führen.
Wie können Sie Termine absagen?
In den letzten Monaten haben wir zunehmend festgestellt, dass Termine von Patienten häufiger vergessen oder sehr kurzfristig abgesagt werden. Dies führt für unsere Praxis zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen.
Jeder Termin, der ungenutzt bleibt, bedeutet für uns nicht nur einen direkten Einnahmeverlust, sondern auch einen unnötigen Leerlauf, der anderen Patienten die Möglichkeit nimmt, kurzfristig einen Termin zu erhalten.
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Angesichts der steigenden Kosten im Gesundheitswesen und des erhöhten Aufwands für die Praxis können wir leider nicht mehr auf die entfallenden Einnahmen verzichten. Um die Qualität unserer Leistungen weiterhin gewährleisten zu können, sehen wir uns gezwungen, bei nicht wahrgenommenen oder zu spät abgesagten Terminen eine Ausfallrechnung auszustellen.
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Daher haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.
1. Warum wird eine Ausfallrechnung gestellt?
Unsere Zeitplanung ist individuell auf jeden Patienten abgestimmt. Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen und nicht rechtzeitig absagen, bleibt diese Zeit ungenutzt. Dadurch entstehen für uns finanzielle Einbußen, da die für Sie reservierte Zeit kurzfristig nicht wieder belegt werden kann. Die Ausfallrechnung dient dazu, diesen wirtschaftlichen Schaden auszugleichen.
2. Wie hoch ist die Gebühr für einen verpassten Termin?
Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach der geplanten Leistung. In der Regel stellen wir bis zu
100 % der Kosten der gebuchten Behandlung in Rechnung. Genauere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
3. Was bedeutet “rechtzeitig absagen”?
“Rechtzeitig” bedeutet, dass Sie uns mindestens 24 Stunden vorher informieren müssen, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Diese Frist gibt uns die Möglichkeit, den freigewordenen Termin an einen anderen Patienten zu vergeben.
4. Wie kann ich einen Termin absagen oder verschieben?
Sie können Termine per Telefon, Anrufbeantworter oder per E-Mail absagen oder verschieben. Bitte beachten Sie, dass die Frist für rechtzeitige Absagen eingehalten werden muss, um eine Ausfallrechnung zu vermeiden.
5. Was passiert bei unverschuldetem Nichterscheinen (z. B. Krankheit)?
Falls Sie aus unvorhersehbaren Gründen, wie einer akuten Krankheit oder einem Notfall, Ihren Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung. In solchen Fällen können wir die Ausfallrechnung im Einzelfall reduzieren oder erlassen, sofern Sie uns die Umstände glaubhaft darlegen, z.B. Ärztliches Attest.
6. Welche Konsequenzen hat wiederholtes Nichterscheinen?
Wenn Termine mehrfach ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen werden, behalten wir uns vor, zukünftige Buchungen nur in Ausnahmefällen anzunehmen oder Patienten zu sperren. Dies dient dazu, unsere Ressourcen effektiv zu nutzen und sicherzustellen, dass andere Patienten nicht unnötig lange warten müssen.
7. Kann ich meinen Termin kurzfristig an eine andere Person übertragen?
Leider ist eine kurzfristige Übertragung eines Termins auf eine andere Person aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht möglich.
8. Wie kann ich eine Ausfallrechnung vermeiden?
Um eine Ausfallrechnung zu vermeiden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Termine im Voraus planen und rechtzeitig absagen, falls Sie verhindert sind. Für eine reibungslose Kommunikation nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten.
9. Was passiert, wenn die Praxis den Termin absagt?
Sollte ein Termin von unserer Seite aus abgesagt werden müssen, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten. Wir bemühen uns, Ihnen in einem solchen Fall schnellstmöglich einen neuen Termin anzubieten.
10. Was, wenn ich mich verspäte?
Falls Sie verspätet zu Ihrem Termin erscheinen, können wir die verlorene Zeit in der Regel nicht nachholen, da dies den Zeitplan anderer Patienten beeinträchtigen würde. Die Behandlung wird entsprechend der verbleibenden Zeit durchgeführt, und der vollständige Betrag wird in Rechnung gestellt.
11. Kann ich eine Ausfallrechnung steuerlich geltend machen?
Eine Ausfallrechnung zählt in der Regel nicht zu den steuerlich absetzbaren Gesundheitskosten, da sie keine tatsächlich erbrachte medizinische Leistung betrifft. Klären Sie dies im Zweifel mit Ihrem Steuerberater.
12. Muss ich die Ausfallgebühr zahlen, wenn ich einen Ersatztermin vereinbare?
Die Ausfallgebühr wird unabhängig von einem Ersatztermin berechnet. Der ursprüngliche Termin konnte nicht mehr vergeben werden, wodurch ein finanzieller Schaden entstanden ist.
13. Gibt es Ausnahmen für neue Patienten?
Nein, die Regelung zur Ausfallrechnung gilt auch für neue Patienten. Wir bitten alle Patienten, ihre Termine rechtzeitig abzusagen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
14. Was passiert, wenn ich mit der Ausfallrechnung nicht einverstanden bin?
Sollten Sie mit der Ausfallrechnung nicht einverstanden sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Wir prüfen die Situation gerne im Detail und klären etwaige Missverständnisse.
15. Wie oft darf ich Termine absagen?
Es gibt keine festgelegte Begrenzung für Terminabsagen. Wichtig ist, dass diese rechtzeitig erfolgen. Bei mehrfachen kurzfristigen Absagen behalten wir uns jedoch vor, zukünftige Termine nur unter bestimmten Bedingungen, z. B. gegen Vorauszahlung, anzunehmen.
16. Warum wird auf Wunsch eine Terminbestätigung versendet?
Die Terminbestätigung dient dazu, Sie rechtzeitig an Ihren Termin zu erinnern. Bitte prüfen Sie die Details sorgfältig und melden Sie sich, falls etwas unklar ist oder Sie den Termin verschieben möchten.
Welche Zuzahlungen sind notwendig?
Für jedes Kassenrezept fällt eine Zuzahlung an, bestehend aus einer Rezeptgebühr von 10,00 Euro sowie 10% des Rezeptwertes. Die Zuzahlung muss spätestens am zweiten Termin beglichen werden. Sollten Sie von den Rezeptgebühren befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.

